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SPIELLEUTE

Der sehr weit zu fassende Begriff der Spielleute ist seit dem 8. Jh. belegt.
Sie waren Instrumentalmusiker und Sänger, Schauspieler und Tänzer. Sie spielten auf öffentlichen Plätzen, begleiteten Pilgerzüge, und wurden zu Festlichkeiten eingeladen, auch zu kirchlichen Feiern. Sie galten als Artisten, als Possenreißer, Taschenspieler, Akrobaten oder Tierführer, waren aber genauso Liebesboten und Neuigkeitsträger. Oft zogen sie das ganze Jahr über umher und besaßen keinen festen Wohnsitz.


So gerne man sich unterhalten ließ, wohlgelitten waren die Spielleute im frühen Mittelalter nicht, wie die verschiedenen Mahnungen vermuten lassen.
Alkuin schrieb z.B.: "Besser ist es Gott zu gefallen als den Gauklern,
für die Armen zu sorgen anstatt für die Spielleute."
800 tadelte er seinen Freund Angilbert, den Laienabt von St. Requier, weil dieser Geschmack an Schauspielern und Gauklern fand.

Das Konzil von Aachen verbot 816 den Geistlichen Aufführungen von Schauspielen beizuwohnen, und Bischoff Atto von Vercelli (885-961) stellte eine Liste auf, die uns heute belegt, welche Darbietungsformen üblich gewesen sein müssen.
Dazu gehören: Theater, Epithalame, Kantilenen, Tanzvorführungen und Zirkuskunststücke.

In der Gesta Karoli magni erwähnt Notker einen "scurra" einen Narren der sich über die Ungerechtigkeit ausließ, dass Karl einem Verwandten seiner Gemahlin die Lehen entzog, sobald diese verstorben war. Karl hat seinem Narren durchaus zugehört, er soll auf dessen Worte in Tränen ausgebrochen sein und alles zurückgegeben haben.