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SPIELLEUTE
Der
sehr weit zu fassende Begriff der Spielleute ist seit dem 8. Jh.
belegt.
Sie waren Instrumentalmusiker und Sänger, Schauspieler und
Tänzer. Sie spielten auf öffentlichen Plätzen, begleiteten
Pilgerzüge, und wurden zu Festlichkeiten eingeladen, auch zu
kirchlichen Feiern. Sie galten als Artisten, als Possenreißer,
Taschenspieler, Akrobaten oder Tierführer, waren aber genauso
Liebesboten und Neuigkeitsträger. Oft zogen sie das ganze Jahr
über umher und besaßen keinen festen Wohnsitz.
So gerne
man sich unterhalten ließ, wohlgelitten waren die Spielleute
im frühen Mittelalter nicht, wie die verschiedenen Mahnungen
vermuten lassen.
Alkuin schrieb z.B.: "Besser ist es Gott zu gefallen als den
Gauklern,
für die Armen zu sorgen anstatt für die Spielleute."
800 tadelte er seinen Freund Angilbert, den Laienabt von St. Requier,
weil dieser Geschmack an Schauspielern und Gauklern fand.
Das Konzil
von Aachen verbot 816 den Geistlichen Aufführungen von Schauspielen
beizuwohnen, und Bischoff Atto von Vercelli (885-961) stellte eine
Liste auf, die uns heute belegt, welche Darbietungsformen üblich
gewesen sein müssen.
Dazu gehören: Theater, Epithalame, Kantilenen, Tanzvorführungen
und Zirkuskunststücke.
In der
Gesta Karoli magni erwähnt Notker einen "scurra"
einen Narren der sich über die Ungerechtigkeit ausließ,
dass Karl einem Verwandten seiner Gemahlin die Lehen entzog, sobald
diese verstorben war. Karl hat seinem Narren durchaus zugehört,
er soll auf dessen Worte in Tränen ausgebrochen sein und alles
zurückgegeben haben.
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