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Herman Henleins Aussage

Beim kaiserlichen Kandgericht, einem markgräflich anbachischen Gericht gibt Herman Henlein an:

"das er allein aus einem Wirtshaus gegangen sei, anheyms zu gehen. Do er also zu des Thumers Hauß bey unnser 1. Frawenn Capell ganngen sey, hab er gehort, das ainer mit ainem cleinen Maidlin umgehe, da habe einer mit einem Liecht herausgesehen, da sei er hinzugegangen und habe sehen wollen, was er mit dem Mädchen wollt beginnen. Derselbe wäre wohl drei oder viermal durch die leud mit liechtern zerstört worden. Aber er hatte doch Sorge, es möcht dem Mädchen Schad geschehen, wäre noch einer zu Ihm gekommen, habe sich derselbe angericht, wie woll das Mädchen geschrien bei Acht Jahren alt. Es hatte das Schreien nicht geholfen, hab er zum selnben getracht zu Ihm geschlagen, derselb sei aufgewuscht, sich sein gewert, Also das er Ihme sein were zu zwei malen entzei geschlagen hab. Dannoch sei Ihme geraten das er ein streich mit seiner wehere getan bhab, das er gefallen sei. Nun habe das Mädchen in der Schlägerei einen Streich empfangen, das es gestorben sei."

( Zitat aus "Peter Henlein" von Albert Gümbel, zur besseren Verständlichkeit leicht geändert.)