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Herman Henleins
Aussage
Beim kaiserlichen
Kandgericht, einem markgräflich anbachischen Gericht gibt Herman
Henlein an:
"das
er allein aus einem Wirtshaus gegangen sei, anheyms zu gehen.
Do er also zu des Thumers Hauß bey unnser 1. Frawenn Capell
ganngen sey, hab er gehort, das ainer mit ainem cleinen Maidlin
umgehe, da habe einer mit einem Liecht herausgesehen, da sei er
hinzugegangen und habe sehen wollen, was er mit dem Mädchen
wollt beginnen. Derselbe wäre wohl drei oder viermal durch
die leud mit liechtern zerstört worden. Aber er hatte doch
Sorge, es möcht dem Mädchen Schad geschehen, wäre
noch einer zu Ihm gekommen, habe sich derselbe angericht, wie
woll das Mädchen geschrien bei Acht Jahren alt. Es hatte
das Schreien nicht geholfen, hab er zum selnben getracht zu Ihm
geschlagen, derselb sei aufgewuscht, sich sein gewert, Also das
er Ihme sein were zu zwei malen entzei geschlagen hab. Dannoch
sei Ihme geraten das er ein streich mit seiner wehere getan bhab,
das er gefallen sei. Nun habe das Mädchen in der Schlägerei
einen Streich empfangen, das es gestorben sei."
( Zitat aus
"Peter Henlein" von Albert Gümbel, zur besseren Verständlichkeit
leicht geändert.)
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