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Ablehnung
des Nürnberger Rates 5. Juni 1520
König Christian
bat um freies Geleit für den Messerschmied Herman Henlein,
damit dieser "etlich zeug" in Nürnberg kaufen könne.
Der Rat schlug das freie Geleit aus:
"dhiweil
sich gedachter Henlein, der auch noch unser unlediger, verpflichter
bürger ist, verschiener zeit gen uns als seiner oberkeit
schwerlichen und also verhandelt, daß er bei nechtlicherweil
in unser stat on all not oder jemands verursachung ein junges
unschuldigs pettelmaidlain auf der gassen jämerlich verwundt
und ableibig gemacht, welchs sich einem mord wohl vergleicht"
(Zitat aus "Peter
Henlein" von Albert Gümbel)
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