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Ablehnung des Nürnberger Rates 5. Juni 1520

König Christian bat um freies Geleit für den Messerschmied Herman Henlein, damit dieser "etlich zeug" in Nürnberg kaufen könne. Der Rat schlug das freie Geleit aus:

"dhiweil sich gedachter Henlein, der auch noch unser unlediger, verpflichter bürger ist, verschiener zeit gen uns als seiner oberkeit schwerlichen und also verhandelt, daß er bei nechtlicherweil in unser stat on all not oder jemands verursachung ein junges unschuldigs pettelmaidlain auf der gassen jämerlich verwundt und ableibig gemacht, welchs sich einem mord wohl vergleicht"

(Zitat aus "Peter Henlein" von Albert Gümbel)